Welche Provision erhält der Immobilien-Makler beim Hauskauf?

Bei einer Maklerprovision handelt es sich um eine Courtage, welche ein Makler erhält, nachdem er einen Mietvertrag oder eine Immobilie erfolgreich vermittelt hat. Damit die Provision berechnet werden kann, ist wichtig, ob es sich bei einem vermittelten Objekt um einen Mietvertrag oder um eine Kaufimmobilie gehandelt hatte. Hat der Makler Anspruch auf die Courtage, dann der Zeitpunkt der Fälligkeit der Provision der, wo ein Vertrag zustande kommt.

Es ist hierbei unwichtig, ob es sich um den Kaufvertrag oder um einen Mietvertrag handelt. Kam somit ein Kauf- oder Mietvertrag mit der aktiven Mithilfe eines Maklers zustande, dann ist die Provision fällig. Die Provision wird bereits im Vorfeld vertraglich vereinbart. Kam der Vertrag zustande, so ist die Courtage in voller Höhe fällig. In einzelnen Fällen ist es auch möglich, dass mit dem Makler eine Ratenzahlung vereinbart werden kann. Diese Ratenzahlung liegt häufig bei zwei bis drei monatlichen Raten.

Bei einem Mietobjekt beträgt die maximale Höhe zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dem Mieter dürfen dabei keine weiteren Kosten auferlegt werden. Bei einer Kaufimmobilie gibt es durch den Gesetzgeber keine Beschränkungen. Dies bedeutet, dass die Provision eines Maklers individuell verhandelbar ist. Bei dem Immobilienverkauf befindet sich die durchschnittliche Höhe von der Maklercourtage allerdings bei drei bis sieben Prozent von dem Verkaufspreis zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Verkäufer und Käufer teilen sich die Courtage in der Regel, womit bei Fälligkeit jede Partei den Anteil zahlt. Zum Teil handelt es sich auch um eine reine Käuferprovision, wo dann der Käufer die komplette Provision bezahlt. Auch bei der Verkaufsimmobilie wird die Maklercourtage fällig, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt.

Bildquelle: CC, JohnCarlinPhotography

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