Asbestsanierung: Kosten und Vorschriften

Das Wort „Asbest“, stammt aus dem griechischen und bedeutet „unvergänglich“ und gerade dass sollte Asbest nicht sein. Er wurde Anfang des 20. Jahrhunderts vielfach, als Baustoff eingesetzt. ohne dem Wissen, wie gesundheitsschädlich er ist.

Asbest legt sich in den Lungen ab und kann schlimmstenfalls zu Krebs führen. Seit 1993 gibt es deshalb ein absolutes Verbot Asbest zu vewenden. In Innenräumen muss Asbest nach Überschreitung von Grenzwerten entfernt werden.

Die Vorschriften für die Beseitigung von Asbest sind klar geregelt. Nach einer Sanierung können problemlos Ersatzstoffe eingesetzt werden.
Eine Asbestsanierung ist eine sehr aufwändige Angelegenheit. Für die Asbestsanierung in Deutschland gilt die TRGS 519 (Technische Regel Gefahrenstoffe Asbest). Werden Asbestprodukte beschädigt setzen sie Fasern frei, deshalb muss die Umgebung gut geschützt werden. Ist das Restfaserbindemittel gereinigt und getrocknet, muss eine Raumluftmessung durchgeführt werden, damit der Raum wieder genützt werden kann.
Auch muss Asbest ordnungsmässig entsorgt werden und wird, als „gefährlicher Abfall“ geführt.
Die Kosten einer solchen Sanierung sind regional recht unteschiedlich und können sich um die 30- 50 Euro pro qm belaufen Die entstandenen Kosten können steuerlich abgesetzt werden, ohne der Gesundheitsbehörde einen Nachweis über die gesundheitliche Gefährdung vorlegen zu müssen.

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