Badsanierung gleichbedeutend mit einer Mieterhöhung?

IMG_6965Jeder Mieter einer Wohnung kennt die Momente, wenn es aus Richtung des Vermieters her zu einer Mieterhöhung kommt. Als Begründung werden oftmals auch Veränderungen an der Wohnung angegeben, die den Wert des Mietobjektes steigern. So kann es durchaus vorkommen, dass der Vermieter genau aus diesem Grund eine Sanierung des Bades vornimmt. Um die Kosten für diese Sanierung unauffällig auf den Mieter abwälzen zu können, wird einfach die Miete erhöht. Wenn es dabei tatsächlich zu einer Wertsteigerung der Wohnung kommt, dann ist eine solche Mieterhöhung auch durchaus berechtigt. Schließlich kann eine Badsanierung erheblich zur Wertsteigerung einer Wohnung beitragen. Das gilt natürlich auch für alle anderen Sanierungen, die in einer Wohnung vorgenommen werden.

Renovierungskosten legal auf andere umlegen
Wer als Vermieter daran interessiert ist, dass sein Mietobjekt keiner Wertminderung unterliegt, der kommt um gelegentliche Sanierungsarbeiten nicht herum. Diese sind in der Regel sehr kostspielig. Natürlich kann dies als eine gute Wertanlage gesehen werden, doch die meisten Vermieter würden ihr Geld ganz gerne so schnell wie möglich wieder zurück bekommen. Daher gehen diese Vermieter den Weg über eine Mietpreiserhöhung. Der gesteigerte Wert der Wohnung soll durch den Mieter mitgetragen werden. Allerdings kann dies nur dann durchgesetzt werden, wenn die Sanierung des Bades auch wirklich zu einer Wertsteigerung geführt hat. Handelt es sich lediglich um eine Sanierung, die schlichtweg zur Beseitigung von Missständen gilt, dann lässt sich eine Mietpreiserhöhung nur schwer begründen. Mieter sollten in jedem Fall genau prüfen, welche Sanierungen im Bad durchgeführt werden.

Bild: leyla.a, CC

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