Rabatt auf Grundsteuer bald nicht mehr zu bekommen

Es gibt nicht wenige Eigentümer von Mietwohnungen, die mit ihren Wohnungen keinen Gewinn erzielen, sondern sogar Verluste verbuchen müssen. Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sind das rund 20 Prozent der privaten Vermieter. Die Ursachen für diese Entwicklung sind klar. Anders als in Großstädten und Ballungsgebieten schrumpft im ländlichen Raum und kleineren Städten die Einwohnerzahl und es wird immer schwieriger, freiwerdende Wohnungen wieder zu vermieten.

Auch die Flutschäden von 2013 haben viele Wohnungen zeitweise unvermietbar gemacht. Bis zum 31.März haben private Vermieter, die ihre Wohnungen nicht vermieten konnten, unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit zum teilweisen Erlass der Grundsteuer. Voraussetzung dafür ist, das die zu vermietende Wohnung im letzten Jahr mindestens ein halbes Jahr leer gestanden hat. Fehlte für 6 Monate die Mieteinnahme, werden auf Antrag 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, bei 12 Monaten 50 Prozent. Um in den Genuss der Steuerermäßigung zu erlangen, ist allerdings ein Nachweis darüber notwendig, dass sich der Wohnungseigentümer tatsächlich bemüht hat, einen neuen Mieter zu finden. Inserate in Zeitungen oder bekannten Internetportalen wie zum Beispiel „Immobilienscout24“ oder „Immonet“ sind da ein anerkannter Beweis. Der einfache Zettel am Gartentor oder im Fenster reicht gewöhnlich nicht aus. Nach einem Leerstand von mehr als einem Jahr wird in der Regel die Einschaltung eines Maklers gefordert. Es gibt aber noch eine weitere Anforderung, die der Vermieter erfüllen muss, um einen Grundsteuernachlass zu erhalten: Der Mietpreis darf nicht über dem ortsüblichen Mietspiegel liegen und sollte bei längerem Leerstand unter Umständen nach unten angepasst werden.

0