Steildach dämmen – Richtlinien erfüllen

Da warme Luft aufwärts steigt, geht ein Großteil Heizwärme über den oberen Gebäudeabschluss verloren. Daher sehen die Richtlinien insbesondere für Dächer und oberste Geschossdecken einen sehr hohen Dämmstandard vor. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, ein Steildach dämmen zu lassen:

  1. Die Aufsparrendämmung wird von außen auf die Dachsparren aufgebracht. Sie eignet sich besonders für Sanierungen, bei Erneuerung der Deckung, oder bei fehlender Konstruktionshöhe im Innenbereich sowie aus optischen Aspekten (z.B. sichtbare Sparren). Auch für Neubauten ist die Aufsparrendämmung sehr sinnvoll, da durch die ungestörte Dämmschicht eine wärmebrückenfreie Konstruktion entsteht.
  2. Bei der Zwischensparrendämmung werden die Sparrenzwischenräume mit Dämmstoff ausgefüllt. Hierfür eignet sich Mineralwolle oder auch Zellulosefaserdämmstoff, der auch bei verkleideten Sparren mir geringem Aufwand in die Sparrenzwischenräume eingeblasen
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  3. Die Untersparrendämmung eignet sich, wenn Sie nachträglich ihr Steildach dämmen möchten, da hierfür das Dach nicht geöffnet werden muss.

Hinsichtlich der Richtlinien der Energieeinsparverordnung sollten Sie Dämmstoffe mit kleinem U-Wert (WLG 035 oder 032) bei großzügiger Dämmstärke (>= 20cm) verwenden.

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